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Verkehrswert nach §194 BauBG:
- Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Gemischtgenutzten Objekten,
- Bürohäusern und Hotels
- Gewerbe- und Industrieobjekten
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte von Wohnungs- und Nießbrauchsrechte
von Baulasten und Dienstbarkeiten (Leitungs-, Wegerechte, ...)


Beleihungswertgutachten:
- Feststellung von Verkaufs- und Verkehrswerten als Grundlage für Beleihungsprüfungen und Versicherungswerten


Substanzgutachten:
- Bewertung von Bauschäden und Baumängeln (Merkantile Minderwerte, Reparaturkosten )
- Festlegung von Versicherungssummen
- Entschädigungsleistungen Substanzbewertung zur Beweissicherung