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Verkehrswert nach §194
BauBG:
- Wertermittlung von bebauten und unbebauten
Grundstücken
- Von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Gemischtgenutzten Objekten,
- Bürohäusern und Hotels
- Gewerbe- und Industrieobjekten
- Wohnungs- und Teileigentum
- Erbbaurechte von Wohnungs- und Nießbrauchsrechte
von Baulasten und Dienstbarkeiten (Leitungs-, Wegerechte,
...)
Beleihungswertgutachten:
- Feststellung von Verkaufs- und Verkehrswerten
als Grundlage für Beleihungsprüfungen und Versicherungswerten
Substanzgutachten:
- Bewertung von Bauschäden und
Baumängeln (Merkantile Minderwerte, Reparaturkosten )
- Festlegung von Versicherungssummen
- Entschädigungsleistungen Substanzbewertung zur Beweissicherung
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